Kommune Niederkaufungen

Kinder und Jugendliche

Im Februar 2014 leben in unserer Kommune 22 Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 20 Jahren. Der ehemals interne Kinderbereich ist seit Mai 1992 eine offiziell anerkannte, integrative, altersstufen­übergreifende Kindertagesstätte, die nicht nur von Kommune­kindern, sondern auch von Kindern aus dem Ort besucht wird.

Die Nachmittagsbetreuung der Kinder liegt meist bei den Eltern, die hierfür von dem jeweiligen Arbeitsbereich freigestellt sind, zum Teil übernehmen sie jedoch auch andere KommunardInnen. Hier wird das Spannungsverhältnis von gemeinsam als richtig erkannten Zielen (gemeinsame Verantwortung für Kinder) und der Individualität der hier lebenden Menschen deutlich: Die Spann­breite reicht von KommunardInnen, die sich als Nicht-Eltern in regelmäßiger Verantwortung an der Nachmittagsbetreuung und dem Zubettbringen der Kinder beteiligen, bis zu anderen, die wenig mit Kindern zu tun haben wollen.

Durchgängig lässt sich jedoch beobachten, dass die Kinder neben ihren Eltern noch andere wichtige Bezugspersonen haben, so dass es z. B. möglich ist, dass Eltern ohne Kinder (und umgekehrt) wegfahren können – ein Zeichen dafür, dass sich die sonst zwangsläufige Angewiesenheit der Kinder auf die Eltern bzw. die Angebundenheit der Eltern durch die Kinder gelockert hat. Einmal im Jahr fahren die Kommunekinder für 10 Tage mit Nicht-Eltern in Kinderurlaub.

Nicht nur in ihrem Verhältnis zu Erwachsenen, sondern auch unter­einander entwickeln die Kinder vielfältige Beziehungen. Sie haben Kontakte zu älteren und jüngeren (Kommune-)Kindern, finden ihre Wege sich zu streiten und sich zu vertragen und entwickeln immer mehr ein von den Erwachsenen unabhängiges Gruppengeschehen.

Anfang 1991 entstand eine intensive Diskussion über die Frage: Wie viele Kinder wollen wir hier? ausgelöst durch plötzlich gehäuft auftretendes Einstiegsinteresse von Leuten mit Kindern. Die Auseinandersetzung führte zu dem Beschluss, beim weiteren Wachsen der Kommune ein Verhältnis von drei Erwachsenen zu einem Kind beibehalten zu wollen, wobei diese Regelung keine große Freude hervorrief, sondern von vielen eher als Notlösung empfunden wird.

Unsere Jugendlichen werden nicht mit Volljährigkeit automatisch KommunardInnen. Das ist auch nicht angestrebt. Wir freuen uns, dass die jungen Erwachsenen ihren Lebensweg selbständig gestalten. Wie ein Einstieg von ehemaligen Kommune-Jugendlichen in die Kommune aussehen könnte, wird sich erst zeigen, wenn der erste Fall konkret ansteht.

 

Auszug aus dem Ergänzungspapier
(Fassung aus dem Jahr 2014)