Kommune Niederkaufungen

Konsens

Das bedeutet bei uns: Alle können sich an der Entschei­dungs­findung beteiligen; es gibt keine Abstimmungen; JedeR Einzelne hat ein Mitsprache- und Vetorecht. Im Grundsatzpapier steht: „Wir wollen, dass Entscheidungen möglich sind, die jede Meinung berücksichtigen und somit von allen getragen werden können.“ Wir treffen uns alle einmal wöchentlich im Plenum. Die Teilnahme wird erwartet. Kinder können am Plenum teilnehmen und ihre Anliegen, ggf. mit Hilfe selbst ausgesuchter Erwachsener,  einbringen.

Die Form der Entscheidungsfindung ist im Laufe der Zeit mehrfach weiterentwickelt worden. Anstatt im Gesamtplenum diskutieren wir seit geraumer Zeit in mehreren Plenumskleingruppen  intensiver einzelne Themen. Dies war zur Entlastung des Gesamtplenums nötig geworden aufgrund der Vielzahl der anstehenden Diskussionspunkte, der zunehmenden Größe der Gruppe, in der keine sinnvolle Diskussion mehr geführt werden konnte, und der oft ungleichen Sprech- und Argumentationsgewandtheit der Einzelnen.

Zu einer Entscheidung, die von Einzelnen oder einer Kleingruppe eingebracht wurde, wird im nächsten Plenum ein Stimmungsbild eingeholt. Hier gibt es Raum für Anmerkungen und Bedenken. Diese werden von der Kleingruppe in den Vorschlag eingearbeitet, bevor die Entscheidung im Gesamtplenum entschieden wird und Gültigkeit erlangt. Das sorgt für mehr Ruhe, Missverständnisse können geklärt, eigene Auffassungen können noch einmal überprüft oder anderen verständlicher gemacht werden.

Auch wenn sich das Konsensprinzip für uns bewährt hat, bleibt noch Ungelöstes und eine Unzufriedenheit, die neue Wege nötig machten. Schwierigkeiten haben wir mit unterschiedlichem Redeverhalten oder der Angst, mit einer Meinung alleine zu stehen und vielleicht nicht die Kraft zu haben, sich der anschließenden Diskussion zu stellen.

Unzufriedenheiten gab es in den letzten Jahren auch mit der grundsätzlichen Blockademöglichkeit jedes/r Einzelnen, besonders wenn sich Entscheidungsfindungen lange hinzogen. Seit dem Herbst 2012 experimentieren wir mit einem Modell (N-Street-Modell), ange­lehnt an das N-Street-Modell (Cohousing-Community in Califor­nien).

In Fällen klarer Minderheitenmeinungen, die sich anscheinend nicht integrieren lassen, gibt es 6 besondereTreffen innerhalb von 2 Monaten. Kommt es auch dort zu keiner Einigung, kann die Entscheidung auch mit einem Konsens minus 3 Personen (= mit 95 % Einverständnis) getroffen werden. Damit haben wir aus praktikablen Gründen vom idealen Konsens (alle können zumindest mit der Entscheidung leben) eine Ausnahme geschaffen. Das Experiment wird 2014 überprüft. In der Handhabung des Konsensprinzips ist also auch zukünftig Sensibilität in struktureller und gruppendynamischer Hinsicht angesagt.

Bei einem Veto gegen NeueinsteigerInnen gibt es nur eine Diskussions­zeit von 2 Wochen – dann gilt auch ein einzelnes Veto. Hier wird der Schutz der einzelnen KommunardInnen höher bewertet. Im Fall unseres Experiments wird der Schutz der Gruppe höher bewertet.

Es gibt auch die Möglichkeit des Ausschlusses einer Person aus der Kommune durch eine Entscheidung Konsens minus 1, d.h. die betroffene Person kann kein Veto einlegen. Dies ist für Fälle extremen Fehlverhaltens einer Person und Vertrauensbruch vorbehalten und musste zum Glück bisher nicht angewendet werden. Auch hier würde das Interesse der Gruppe höher bewertet als das der einzelnen Person.

Auszug aus dem Ergänzungspapier
(Fassung aus dem Jahr 2014)