Was ist ein Direktkredit?
Direktkredite sind Kredite, die direkt (also ohne Umweg über eine Bank) von Freund:innen, Verwandten, Bekannten oder einfach interessierten Menschen an die Kommune gegeben werden.
Ein Direktkredit ist dabei ein sogenanntes „Nachrangdarlehen“. Das bedeutet, es kann von der Kommune Niederkaufungen nicht die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen verlangt werden, solange dieses Geld zur Erfüllung von nicht nachrangigen, fälligen Verbindlichkeiten benötigt wird.
Damit sind Direktkredite auf dem Papier also nicht so „sicher“ wie z.B. ein Sparbuch.
Andererseits stehen die Mitglieder der Kommune Niederkaufungen gemeinsam seit fast 40 Jahren dafür ein, sowohl Darlehen von Banken als auch von Privatpersonen absolut zuverlässig zurückzuzahlen. Die Sicherheit bei einem Direktkredit liegt also auf einer anderen Ebene: Hier gibt es nicht eine anonyme Institution – sondern eine konkret ansprechbare Gruppe vor Ort, die gemeinsame Verantwortung für solides Wirtschaften trägt. Du kannst persönlich vorbeikommen, um dir selbst ein Bild von der Kommune und ihrem gemeinsamen Leben & Wirtschaften zu machen. Vielleicht kennst Du ja auch schon einzelne Kommunard*innen.
Wofür wird mein Direktkredit verwendet?
Mit Hilfe deines Darlehens können wir folgende Ziele auf dem Sonnenhof verwirklichen:
- Einzelkulturdenkmal erhalten
- kleinbäuerliche Landwirtschaft fördern
- regionale Wertschöpfung unterstützen
- Begegnungsort im Dorf gestalten
- Wohnraum schaffen
Welche Zinsen bekomme ich für meinen Direktkredit?
Wir können für euren Direktkredit Zinsen in Höhe von 0 – 3 % zahlen.
Wo bekomme ich genauere Infos zu Laufzeiten und Kündigungsfristen, etc.?
Falls ihr die ökologische Sanierung des Sonnenhofes mit einem Direktkredit unterstützen möchtet, dann wendet Euch gerne zur Klärung der weiteren Konditionen (Vertrag, Laufzeit, Kündigungsfristen, etc.) an:
Gunter Kramp, info@kommune-niederkaufungen.de, Tel. 05605-80070
Flyer zum herunterladen und weitergeben: Flyer Direktkredite
Hinweis zur Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz:
- Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet der Kommune Niederkaufungen e.V. seit dem 01.01.2016 verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen.
- Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR durch die Kommune Niederkaufungen angenommen bzw. von einer Vermögensanlage nicht mehr als 20 Anteile. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.